Seit dem 1.1.2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, bei Außenprüfungen
Einsicht in gespeicherte Daten des Unternehmens zu nehmen und ein Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Daten zu nutzen. Diese Prüfungsmethode
besteht neben der Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung.
Durch den digitalen Datenzugriff soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Unternehmen zunehmend auf papierlose Abwicklung ihrer
Buchführung übergegangen sind.
Die deutsche Finanzverwaltung holt damit ihren Rückstand hinsichtlich der Prüfung EDV-gestützter Buchführungswerke gegenüber
anderen EU-Staaten wie z. B. Frankreich, Österreich, den Niederlanden oder den Vereinigten Staaten von Amerika auf.
Nachdem auch die Verwaltung einige Zeit brauchte, um sich auf die Möglichkeit der digitalen Prüfung durch Beschaffung von
notwendigem Expertenwissen und der erforderlichen Software vorzubereiten, ist nunmehr verstärkt mit digitalen Außenprüfungen
zu rechnen.
Rationelle Prüfungsmethoden können die Prüfungsdauer verkürzen. Davon profitieren nicht nur die Finanzverwaltung, sondern
auch die Unternehmen. Sie müssen jedoch rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen treffen, damit die neuen Prüfungsmethoden nicht zu
Problemen bei der nächsten Außenprüfung führen. Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die
Anforderungen geben, die bei einer Außenprüfung erfüllt sein müssen, sowie wichtige Hinweise für die Unternehmer
liefern.
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